Aufgaben und Ziele
Die Hauptschule erfüllt den im NSchG festgelegten Bildungsauftrag. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung. die eine gründliche Vorbereitung auf einen berufsbezogenen Bildungsweg einschließt.
Die Hauptschule stimmt ihre Lehr- und Lernmethoden und ihre Anforderungen auf das Leistungsvermögen und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler ab und richtet diese an lebensnahen Sachverhalten und den Anforderungen einer Berufstätigkeit aus. Sie befähigt ihre Schülerinnen und Schüler. eine begründete Berufswahlentscheidung zu treffen. Hierzu arbeitet die Hauptschule eng mit den berufsbildenden Schulen und den Betrieben der Region zusammen.
Die Hauptschule fördert Kernkompetenzen. die für eine sinnvolle, eigenverantwortlich gestaltete Lebensführung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht sowie für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig sind.
Hierzu gehört auch die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten im Umgang mit Medien. insbesondere den Informations- und Kommunikationstechnologien. damit Schülerinnen und Schüler mit diesen Medien in der Schule und im Beruf kompetent umgehen können.
Darüber hinaus fördert die Hauptschule ihre Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und stellt bei vorliegenden Leistungsnachweisen den Wechsel auf eine andere Schulform sicher (Prinzip der Durchlässigkeit). Näheres regelt die Bezugsverordnung zu c).
Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen. haben aber auch Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen.
Die Hauptschule stärkt die Schülerinnen und Schüler durch planvolle erzieherische Maßnahmen und eine entsprechende Unterrichtsgestaltung nachhaltig in ihren personalen und sozialen Kompetenzen.
Bei der Umsetzung dieser Aufgaben und Ziele setzt die Hauptschule die nachfolgenden Schwerpunkte.





